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Unterschriftsbeglaubigung: Schnell, Sicher & Rechtssicher – Ihr Leitfaden

17

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Beglaubigung bei Mentoc

28.12.2024

17

Minuten

Simon Wilhelm

Experte für Beglaubigung bei Mentoc

Sie benötigen eine Unterschriftsbeglaubigung, sind sich aber unsicher über den Ablauf und die Kosten? Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick. Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf.

Das Thema kurz und kompakt

Eine Unterschriftsbeglaubigung ist essenziell, um die Echtheit Ihrer Unterschrift auf Dokumenten nachzuweisen und deren Rechtsgültigkeit sicherzustellen.

Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung variieren, wobei Behörden oft eine günstigere Alternative darstellen, während digitale Lösungen Zeit und Aufwand sparen.

Für die internationale Verwendung von Dokumenten ist oft eine Apostille oder Legalisation erforderlich, um die Akzeptanz im Ausland zu gewährleisten.

Benötigen Sie eine Unterschriftsbeglaubigung? Erfahren Sie alles über die notwendigen Schritte, Kosten und Unterschiede zur Beurkundung. Jetzt informieren!

Unterschriftsbeglaubigung: Schnell und sicher zur Echtheit Ihrer Dokumente

Unterschriftsbeglaubigung: Schnell und sicher zur Echtheit Ihrer Dokumente

Was ist eine Unterschriftsbeglaubigung?

Eine Unterschriftsbeglaubigung ist ein formaler Akt, bei dem die Echtheit Ihrer Unterschrift auf einem Dokument bestätigt wird. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Dokumente bei Behörden oder anderen Institutionen einreichen müssen. Aber was genau bedeutet das und wo liegen die Unterschiede zur Beurkundung? Hier erfahren Sie alles Wichtige, um den Prozess reibungslos zu gestalten.

Definition und Zweck der Unterschriftsbeglaubigung

Die Unterschriftsbeglaubigung dient dazu, zu bestätigen, dass eine Unterschrift tatsächlich von der Person stammt, die sie geleistet hat. Dies wird durch einen Notar oder eine andere dazu befugte Stelle vorgenommen. Im Gegensatz zur Beurkundung, bei der der gesamte Inhalt des Dokuments geprüft und bestätigt wird, konzentriert sich die Unterschriftsbeglaubigung lediglich auf die Echtheit der Unterschrift. Beglaubigt.de beschreibt dies als ein juristisches Verfahren, das die Echtheit einer Unterschrift auf einem Dokument bestätigt.

Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift

Bei der Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift wird geprüft, ob die Unterschrift tatsächlich von der Person stammt, die das Dokument unterzeichnet hat. Der Notar oder die zuständige Behörde vergleicht die Unterschrift mit einem vorliegenden Ausweisdokument, um sicherzustellen, dass die Identität des Unterzeichners zweifelsfrei festgestellt werden kann. Dies ist besonders wichtig, um Fälschungen und Betrug vorzubeugen.

Abgrenzung zur Beurkundung: Inhaltliche Prüfung vs. Formale Bestätigung

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Unterschriftsbeglaubigung und einer Beurkundung liegt im Umfang der Prüfung. Während die Unterschriftsbeglaubigung lediglich die Echtheit der Unterschrift bestätigt, geht die Beurkundung deutlich weiter. Bei einer Beurkundung wird der gesamte Inhalt des Dokuments vom Notar geprüft und bestätigt. Dies ist insbesondere bei wichtigen Verträgen oder Erklärungen erforderlich, bei denen eine umfassende rechtliche Absicherung notwendig ist. Die Deutsche Auslandsvertretung verdeutlicht, dass eine Beurkundung für unwiderrufliche Vollmachten erforderlich ist, während eine Unterschriftsbeglaubigung für widerrufliche Vollmachten ausreicht.

Anwendungsbereiche

Die Anwendungsbereiche für eine Unterschriftsbeglaubigung sind vielfältig. Sie wird häufig für Dokumente benötigt, die bei Behörden, Gerichten oder anderen Institutionen eingereicht werden müssen. Auch im internationalen Kontext kann eine Unterschriftsbeglaubigung erforderlich sein, um die Gültigkeit von Dokumenten im Ausland sicherzustellen.

Genehmigungserklärungen, Erbausschlagungen, Löschungsbewilligungen, einfache Vollmachten

Typische Anwendungsfälle für eine Unterschriftsbeglaubigung sind Genehmigungserklärungen, Erbausschlagungen, Löschungsbewilligungen und einfache Vollmachten. In diesen Fällen ist es ausreichend, wenn die Echtheit der Unterschrift bestätigt wird, ohne dass der Notar den Inhalt des Dokuments umfassend prüft. Die Deutsche Botschaft in Windhuk bietet beispielsweise Unterschriftsbeglaubigungen für solche Dokumente an.

Handelsregistereintragungen (ggf. online über Notar)

Auch bei Handelsregistereintragungen kann eine Unterschriftsbeglaubigung erforderlich sein. In einigen Fällen ist es sogar möglich, diese online über einen Notar vorzunehmen. Dies spart Zeit und Kosten, da der persönliche Gang zum Notar entfällt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Handelsregisterangelegenheiten online abgewickelt werden können. Die Deutsche Botschaft in Windhuk weist darauf hin, dass für Handelsregisterangelegenheiten die direkte Zusammenarbeit mit einem deutschen Notar erforderlich ist.

Dokumente für deutsche Behörden (durch Meldebehörde)

Für Dokumente, die bei deutschen Behörden eingereicht werden müssen, kann die Unterschriftsbeglaubigung auch durch die Meldebehörde erfolgen. Dies ist in der Regel kostengünstiger als die Beglaubigung durch einen Notar. Allerdings ist die Zuständigkeit der Meldebehörde auf Dokumente beschränkt, die für deutsche Behörden bestimmt sind. Die Stadt Dortmund bietet beispielsweise diesen Service an.

Notarielle Unterschriftsbeglaubigung: So läuft der Prozess ab

Unterschriftsbeglaubigung durch Notar

Die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar ist ein gängiger Weg, um die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigen zu lassen. Doch wie läuft dieser Prozess genau ab und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wir erklären Ihnen die einzelnen Schritte und Verantwortlichkeiten.

Ablauf und Voraussetzungen

Um eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar zu erhalten, ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich. Der Notar muss sich von Ihrer Identität überzeugen, bevor er die Unterschrift beglaubigen kann. Bringen Sie daher unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Die Notare MJO betonen die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit.

Persönliche Anwesenheit des Unterzeichners ist erforderlich

Ihre persönliche Anwesenheit ist unerlässlich, da der Notar Sie persönlich identifizieren muss. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt und nicht von einer anderen Person gefälscht wurde. Ohne Ihre Anwesenheit kann der Notar die Beglaubigung nicht vornehmen.

Identitätsprüfung durch Personalausweis oder Reisepass

Zur Identitätsprüfung müssen Sie dem Notar einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Der Notar vergleicht die Angaben auf dem Ausweisdokument mit Ihren persönlichen Daten, um Ihre Identität zweifelsfrei festzustellen. Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweisdokument noch gültig ist, da abgelaufene Dokumente nicht akzeptiert werden.

Unterzeichnung oder Anerkennung der Unterschrift in Gegenwart des Notars (§ 39 BeurkG)

Die Unterschrift muss entweder in Gegenwart des Notars geleistet oder von Ihnen vor dem Notar anerkannt werden. Dies ist in § 39 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) geregelt. Durch die Unterzeichnung in Gegenwart des Notars oder die Anerkennung der bereits geleisteten Unterschrift stellt der Notar sicher, dass Sie die Unterschrift tatsächlich selbst geleistet haben.

Inhalt der Beglaubigung (§ 40 BeurkG)

Die Beglaubigung muss bestimmte Angaben enthalten, um gültig zu sein. Dazu gehören Ihre Unterschrift, das Siegel des Notars, die Unterschrift des Notars sowie das Datum und der Ort der Beglaubigung. Diese Angaben sind in § 40 des Beurkundungsgesetzes (BeurkG) festgelegt. Beglaubigt.de verweist auf diese inhaltlichen Anforderungen.

Unterschrift, Siegel, Unterschrift des Notars, Datum, Ort

Die Unterschrift, das Siegel des Notars, die Unterschrift des Notars sowie das Datum und der Ort der Beglaubigung sind die wesentlichen Bestandteile einer gültigen Unterschriftsbeglaubigung. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Beglaubigung ungültig.

Hinweis auf die Identitätsprüfung

Die Beglaubigung muss auch einen Hinweis auf die erfolgte Identitätsprüfung enthalten. Dies dient dazu, zu dokumentieren, dass der Notar Ihre Identität überprüft hat und sich von Ihrer Identität überzeugt hat. Der Hinweis auf die Identitätsprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der Beglaubigung.

Verantwortlichkeiten

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Notar mit der Unterschriftsbeglaubigung lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Er übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt des Dokuments. Die Verantwortung für den Inhalt liegt weiterhin bei Ihnen als Unterzeichner.

Notar bestätigt Echtheit der Unterschrift, nicht den Inhalt des Dokuments

Der Notar bestätigt lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift, nicht aber den Inhalt des Dokuments. Dies bedeutet, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass der Inhalt des Dokuments richtig und vollständig ist. Der Notar prüft den Inhalt nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.

Empfehlung: Dokumente für internationalen Gebrauch direkt in Zielsprache verfassen

Wenn Sie das Dokument im internationalen Kontext verwenden möchten, empfiehlt es sich, es direkt in der Zielsprache zu verfassen. Dies spart nicht nur Übersetzungskosten, sondern vermeidet auch mögliche Missverständnisse aufgrund von Übersetzungsfehlern. Die Notare MJO empfehlen dies, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

Kosten sparen: So setzen sich die Gebühren für Unterschriftsbeglaubigungen zusammen

Kosten einer Unterschriftsbeglaubigung

Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung sind gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich. Doch wie setzen sich diese Kosten genau zusammen und welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Gebühren? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Gesetzliche Grundlage: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Die Grundlage für die Berechnung der Gebühren bildet das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses Gesetz regelt die Gebühren für notarielle Leistungen, einschließlich der Unterschriftsbeglaubigung. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich und gelten für alle Notare in Deutschland. Notar Durchlaub weist auf die Standardisierung durch das GNotKG hin.

Bundesweit einheitliche Gebühren

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich, was bedeutet, dass Sie bei jedem Notar in Deutschland die gleichen Gebühren für eine Unterschriftsbeglaubigung zahlen. Dies sorgt für Transparenz und Vergleichbarkeit.

Gebühr deckt Beratung, Entwurf (falls erforderlich) und Beglaubigung ab

Die Gebühr deckt in der Regel die Beratung durch den Notar, den Entwurf des Dokuments (falls erforderlich) und die eigentliche Beglaubigung ab. Es können jedoch zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie spezielle Wünsche haben oder der Notar zusätzlichen Aufwand betreiben muss.

Gebührenhöhe

Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Wert des Dokuments. Es gibt jedoch eine Mindest- und eine Höchstgebühr, die nicht unter- bzw. überschritten werden dürfen.

Mindestgebühr (ohne Entwurf): ca. 20,00 € zzgl. MwSt.

Die Mindestgebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf beträgt ca. 20,00 € zzgl. MwSt. Dies ist der Betrag, den Sie mindestens zahlen müssen, auch wenn der Wert des Dokuments gering ist. Notar Durchlaub nennt diesen Betrag als Mindestgebühr.

Höchstgebühr: ca. 70,00 € zzgl. MwSt.

Die Höchstgebühr beträgt ca. 70,00 € zzgl. MwSt. Dies ist der Betrag, den Sie maximal zahlen müssen, auch wenn der Wert des Dokuments sehr hoch ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. bei sehr komplexen oder aufwendigen Beglaubigungen.

Wert des Dokuments als wesentlicher Faktor für die Gebührenberechnung

Der Wert des Dokuments ist ein wesentlicher Faktor für die Gebührenberechnung. Je höher der Wert des Dokuments, desto höher ist auch die Gebühr für die Beglaubigung. Der Notar schätzt den Wert des Dokuments anhand verschiedener Kriterien, z.B. des wirtschaftlichen Interesses, das mit dem Dokument verbunden ist.

Zusätzliche Kosten

Neben den Grundgebühren können auch zusätzliche Kosten entstehen, z.B. für Beglaubigungen in Fremdsprachen oder für den Entwurf des Dokuments durch den Notar.

Beglaubigungen in Fremdsprachen

Für Beglaubigungen in Fremdsprachen können zusätzliche Kosten entstehen, da der Notar möglicherweise einen Übersetzer hinzuziehen muss. Die Kosten für den Übersetzer werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Entwurf des Dokuments durch den Notar

Wenn Sie den Notar mit dem Entwurf des Dokuments beauftragen, entstehen zusätzliche Kosten. Der Notar berechnet für den Entwurf eine Gebühr, die sich nach dem Wert des Dokuments richtet.

Sonderregelung für Immobilien: halber Grundstückswert als Berechnungsgrundlage

Für Immobilien gibt es eine Sonderregelung: Hier wird nur der halbe Grundstückswert als Berechnungsgrundlage für die Gebühren herangezogen. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Fälle, z.B. bei der Bestellung einer Grundschuld.

Günstige Alternative: Unterschriftsbeglaubigung durch Behörden nutzen

Unterschriftsbeglaubigung durch Behörden

Neben dem Notar können auch bestimmte Behörden eine Unterschriftsbeglaubigung vornehmen. Dies ist oft eine kostengünstigere Alternative, jedoch mit Einschränkungen verbunden. Wir zeigen Ihnen, welche Behörden zuständig sind und was Sie beachten müssen.

Zuständigkeit der Meldebehörde

Die Meldebehörde ist in vielen Fällen für die Beglaubigung von Unterschriften zuständig. Allerdings ist ihre Zuständigkeit auf Dokumente beschränkt, die zur Vorlage bei deutschen Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bestimmt sind. Für andere Zwecke, z.B. für die Vorlage im Ausland, ist die Meldebehörde nicht zuständig. Die Stadt Dortmund informiert über die Zuständigkeit der Meldebehörde.

Ausschliesslich für Dokumente zur Vorlage bei deutschen Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Die Zuständigkeit der Meldebehörde ist auf Dokumente beschränkt, die zur Vorlage bei deutschen Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bestimmt sind. Dies bedeutet, dass Sie die Beglaubigung der Meldebehörde nicht für Dokumente verwenden können, die Sie im Ausland vorlegen müssen.

Nicht für öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB) oder Unterschriften ohne zugehörigen Text

Die Meldebehörde ist nicht zuständig für öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB) oder für Unterschriften ohne zugehörigen Text. In diesen Fällen müssen Sie sich an einen Notar wenden.

Ablauf und Kosten

Der Ablauf bei der Meldebehörde ist in der Regel unkompliziert und schnell. Sie müssen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen und die Unterschrift in Gegenwart des Beamten leisten oder anerkennen.

Vorzulegen: Personalausweis oder Reisepass

Zur Identitätsprüfung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Achten Sie darauf, dass Ihr Ausweisdokument noch gültig ist.

Unterschrift muss in Gegenwart des Beamten geleistet oder anerkannt werden

Die Unterschrift muss in Gegenwart des Beamten geleistet oder von Ihnen anerkannt werden. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt.

Gebühr: ca. 3,50 €

Die Gebühr für die Beglaubigung durch die Meldebehörde beträgt ca. 3,50 €. Dies ist deutlich günstiger als die Beglaubigung durch einen Notar.

Beispiel: Dortmund

Die Stadt Dortmund bietet die Unterschriftsbeglaubigung durch die Meldebehörde an. Hier müssen Sie jedoch einige Besonderheiten beachten.

Terminvereinbarung erforderlich (online)

In Dortmund ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Sie können den Termin online über die Webseite der Stadt Dortmund vereinbaren.

Mehrere Standorte verfügbar (Brackel aktuell geschlossen)

Es stehen mehrere Standorte zur Verfügung, an denen Sie die Beglaubigung vornehmen lassen können. Beachten Sie jedoch, dass der Standort Brackel aktuell geschlossen ist.

Spezielle Regelung für Kraftfahrzeughändler und Zulassungsdienste

Für Kraftfahrzeughändler und Zulassungsdienste gibt es eine spezielle Regelung: Diese werden ausschließlich im Händlerbereich in der Innenstadt bedient.

Unterschriftsbeglaubigung im Ausland: Botschaften und Konsulate helfen

Unterschriftsbeglaubigung im Ausland

Wenn Sie sich im Ausland befinden und eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen, können Sie sich an die deutschen Auslandsvertretungen wenden. Diese bieten in vielen Fällen Unterschriftsbeglaubigungen an, jedoch mit bestimmten Einschränkungen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

Deutsche Auslandsvertretungen (z.B. Botschaft in Windhuk)

Die deutschen Auslandsvertretungen, wie z.B. die Botschaft in Windhuk, bieten Unterschriftsbeglaubigungen für bestimmte Dokumente an. Dies ist jedoch nicht immer möglich, da die Auslandsvertretungen nicht alle notariellen Leistungen anbieten können. Die Deutsche Botschaft in Windhuk informiert über ihre Dienstleistungen.

Geeignet für Genehmigungserklärungen, Erbausschlagungen, Löschungsbewilligungen, einfache Vollmachten

Die Unterschriftsbeglaubigung durch die Auslandsvertretung ist in der Regel geeignet für Genehmigungserklärungen, Erbausschlagungen, Löschungsbewilligungen und einfache Vollmachten. Für komplexere Angelegenheiten, z.B. Beurkundungen, ist die Auslandsvertretung nicht zuständig.

Keine Beurkundung oder Geldwäschegesetz-Prüfungen

Die Auslandsvertretungen bieten keine Beurkundungen oder Geldwäschegesetz-Prüfungen an. In diesen Fällen müssen Sie sich an einen deutschen Notar wenden.

Handelsregisterangelegenheiten: Direkt mit deutschem Notar (ggf. online)

Für Handelsregisterangelegenheiten müssen Sie sich direkt an einen deutschen Notar wenden. In einigen Fällen ist es möglich, diese online abzuwickeln.

US-Diplomatische Missionen

Auch die US-diplomatischen Missionen bieten Unterschriftsbeglaubigungen an, jedoch mit bestimmten Einschränkungen. Es ist wichtig zu wissen, welche Dokumente beglaubigt werden können und welche nicht.

Geeignet für widerrufliche Vollmachten, Handelsregistereintragungen, Erbschaftsausschlagung

Die US-diplomatischen Missionen sind geeignet für widerrufliche Vollmachten, Handelsregistereintragungen und Erbschaftsausschlagungen. Für unwiderrufliche Vollmachten ist eine Beurkundung erforderlich, die von den US-diplomatischen Missionen nicht angeboten wird.

Nicht für unwiderrufliche Vollmachten (Beurkundung erforderlich)

Für unwiderrufliche Vollmachten ist eine Beurkundung erforderlich, die von den US-diplomatischen Missionen nicht angeboten wird. In diesem Fall müssen Sie sich an einen deutschen Notar wenden.

Eingeschränkte Beglaubigungsmöglichkeiten für Bankangelegenheiten

Für Bankangelegenheiten gibt es eingeschränkte Beglaubigungsmöglichkeiten. Es ist ratsam, sich vorab bei der Bank zu erkundigen, welche Dokumente beglaubigt werden müssen und welche Stellen dafür zuständig sind.

Wichtige Hinweise

Es gibt einige wichtige Hinweise, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung im Ausland benötigen.

Dokument ununterschrieben mitbringen

Bringen Sie das Dokument ununterschrieben mit. Die Unterschrift muss in Gegenwart des Beamten geleistet oder von Ihnen anerkannt werden.

Identitätsnachweis, Vertretungsnachweis, Wohnsitznachweis

Bringen Sie einen Identitätsnachweis, einen Vertretungsnachweis und einen Wohnsitznachweis mit. Dies dient dazu, Ihre Identität und Ihre Berechtigung zur Unterzeichnung des Dokuments nachzuweisen.

Notary Public Unterschriftsbeglaubigung benötigt ggf. Apostille

Wenn Sie eine Unterschriftsbeglaubigung von einem Notary Public vorlegen, benötigen Sie möglicherweise eine Apostille. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Notary Public und ermöglicht die Verwendung des Dokuments im Ausland.

Zeitersparnis garantiert: Digitale Unterschriftsbeglaubigung online nutzen

Digitale Unterschriftsbeglaubigung

Die digitale Unterschriftsbeglaubigung bietet eine zeitsparende und bequeme Alternative zur traditionellen Beglaubigung. Anbieter wie beglaubigt.de ermöglichen es Ihnen, Ihre Unterschrift online beglaubigen zu lassen. Wir zeigen Ihnen, wie das funktioniert und welche Vorteile es bietet.

Anbieter wie beglaubigt.de

Anbieter wie beglaubigt.de haben sich auf die digitale Unterschriftsbeglaubigung spezialisiert. Sie nutzen die Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), um eine rechtsgültige Beglaubigung online anzubieten. Beglaubigt.de wirbt mit der Nutzung der Digitalisierungsrichtlinie.

Nutzen der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

Die Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ermöglicht es, bestimmte notarielle Leistungen online anzubieten. Dies spart Zeit und Kosten, da der persönliche Gang zum Notar entfällt.

Online- und Offline-Optionen

Es gibt sowohl Online- als auch Offline-Optionen für die digitale Unterschriftsbeglaubigung. Sie können wählen, ob Sie den gesamten Prozess online abwickeln möchten oder ob Sie einen Teil des Prozesses persönlich vornehmen möchten.

Transparente Preise basierend auf GNotKG

Die Preise sind transparent und basieren auf dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). So wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen.

Ablauf

Der Ablauf der digitalen Unterschriftsbeglaubigung ist einfach und unkompliziert. Sie laden Ihr Dokument online hoch, identifizieren sich per Live-Video und erhalten das beglaubigte Dokument digital zugestellt.

Digitaler Dokumenten-Upload

Sie laden Ihr Dokument digital hoch. Achten Sie darauf, dass das Dokument vollständig und gut lesbar ist.

Online-Identifizierung per Live-Video

Sie identifizieren sich per Live-Video. Hierfür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Sichere digitale Zustellung beglaubigter Dokumente

Sie erhalten das beglaubigte Dokument sicher digital zugestellt. Das Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und somit rechtsgültig.

Vorteile

Die digitale Unterschriftsbeglaubigung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der traditionellen Beglaubigung.

Zeitersparnis

Sie sparen Zeit, da der persönliche Gang zum Notar entfällt. Sie können die Beglaubigung bequem von zu Hause oder vom Büro aus vornehmen.

Potenzielle Kosteneinsparungen

Sie können Kosten sparen, da die Gebühren für die digitale Beglaubigung oft günstiger sind als die Gebühren für die traditionelle Beglaubigung.

Datensicherheit durch Verschlüsselung und Zwei-Faktor-Authentifizierung

Die Datensicherheit ist durch Verschlüsselung und Zwei-Faktor-Authentifizierung gewährleistet. Ihre Daten werden sicher übertragen und gespeichert.

Amtlich oder öffentlich? Den richtigen Beglaubigungstyp wählen

Amtliche vs. Öffentliche Beglaubigung

Es gibt zwei Arten von Beglaubigungen: die amtliche Beglaubigung und die öffentliche Beglaubigung. Es ist wichtig, den Unterschied zu kennen, um die richtige Art der Beglaubigung für Ihren Bedarf zu wählen. Wir erklären Ihnen die Unterschiede und Zuständigkeiten.

Amtliche Beglaubigung

Die amtliche Beglaubigung wird von lokalen Behörden für Dokumente vorgenommen, die zur Vorlage bei deutschen Behörden bestimmt sind. Sie ist in der Regel kostengünstiger als die öffentliche Beglaubigung. Das Verwaltungsportal Hessen erläutert die Details.

Durch lokale Behörden für Dokumente zur Vorlage bei deutschen Behörden

Die amtliche Beglaubigung ist auf Dokumente beschränkt, die zur Vorlage bei deutschen Behörden bestimmt sind. Für andere Zwecke, z.B. für die Vorlage im Ausland, ist die amtliche Beglaubigung nicht ausreichend.

Öffentliche Beglaubigung

Die öffentliche Beglaubigung wird von einem Notar vorgenommen und ist für bestimmte rechtliche Erklärungen und Dokumente für den internationalen Gebrauch erforderlich. Sie ist umfassender als die amtliche Beglaubigung und bietet eine höhere Rechtssicherheit.

Durch Notar für bestimmte rechtliche Erklärungen (z.B. Testamente, Vereinsregistereinträge) und Dokumente für den internationalen Gebrauch

Die öffentliche Beglaubigung ist für bestimmte rechtliche Erklärungen, wie z.B. Testamente und Vereinsregistereinträge, sowie für Dokumente für den internationalen Gebrauch erforderlich. Sie bietet eine höhere Rechtssicherheit als die amtliche Beglaubigung.

Ausnahme: Verpflichtungserklärungen

Für Verpflichtungserklärungen sind ausschließlich die Ausländerbehörden zuständig. Weder die lokalen Behörden noch der Notar können eine Verpflichtungserklärung beglaubigen.

Ausschliesslich durch Ausländerbehörden

Die Zuständigkeit für Verpflichtungserklärungen liegt ausschließlich bei den Ausländerbehörden. Wenden Sie sich daher direkt an die Ausländerbehörde, wenn Sie eine Verpflichtungserklärung beglaubigen lassen müssen.

Beglaubigungsvermerk

Der Beglaubigungsvermerk muss bestimmte Angaben enthalten, um gültig zu sein. Dazu gehören die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, die Identifizierung des Unterzeichners, die Angabe, wie die Identität festgestellt wurde, und die Beschränkung der Verwendung auf die angegebene Behörde oder Stelle.

Bestätigung der Echtheit der Unterschrift

Der Beglaubigungsvermerk muss die Echtheit der Unterschrift bestätigen. Dies ist der wesentliche Inhalt des Beglaubigungsvermerks.

Identifizierung des Unterzeichners

Der Beglaubigungsvermerk muss den Unterzeichner identifizieren. Dies erfolgt in der Regel durch Angabe des Namens und der Anschrift des Unterzeichners.

Angabe, wie die Identität festgestellt wurde

Der Beglaubigungsvermerk muss angeben, wie die Identität des Unterzeichners festgestellt wurde. Dies erfolgt in der Regel durch Angabe des vorgelegten Ausweisdokuments.

Beschränkung der Verwendung auf die angegebene Behörde oder Stelle

Der Beglaubigungsvermerk muss die Verwendung auf die angegebene Behörde oder Stelle beschränken. Dies bedeutet, dass die Beglaubigung nur für die Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle gültig ist.

Internationale Dokumente: Apostille und Legalisation verstehen

Herausforderungen und Besonderheiten

Bei der Unterschriftsbeglaubigung gibt es einige Herausforderungen und Besonderheiten zu beachten, insbesondere wenn das Dokument im internationalen Kontext verwendet werden soll. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Internationale Verwendung

Für die internationale Verwendung von Dokumenten ist in vielen Fällen eine Apostille oder Legalisation erforderlich. Diese bestätigen die Echtheit der Beglaubigung und ermöglichen die Verwendung des Dokuments im Ausland. Beglaubigt.de weist auf die Notwendigkeit von Apostille/Legalisation hin.

Apostille oder Legalisation erforderlich (je nach Zielland)

Ob eine Apostille oder Legalisation erforderlich ist, hängt vom Zielland ab. Einige Länder haben das Haager Übereinkommen zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation abgeschlossen. Für diese Länder ist eine Apostille ausreichend. Für andere Länder ist eine Legalisation erforderlich.

Geschäftswert

Der Geschäftswert ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung. Er richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse, das mit dem Dokument verbunden ist. Beglaubigt.de erwähnt den Geschäftswert im Zusammenhang mit den Kosten.

Grundlage für die Gebührenberechnung (GNotKG)

Der Geschäftswert ist die Grundlage für die Gebührenberechnung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Je höher der Geschäftswert, desto höher die Gebühren.

Mindestgeschäftswert oft 5.000 Euro

Oft wird ein Mindestgeschäftswert von 5.000 Euro angesetzt, auch wenn das wirtschaftliche Interesse geringer ist. Dies führt zu höheren Gebühren.

Halbierung bei Vollmachten

Bei Vollmachten wird der Geschäftswert halbiert. Dies führt zu geringeren Gebühren.

Spezialfälle

Es gibt einige Spezialfälle, bei denen besondere Regelungen gelten, z.B. bei der Grundstückseigentümerzustimmung zur Grundschuldlöschung oder beim Nachweis der Verwaltereigenschaft nach § 26 Abs. 4 WEG. Sommerfeld-Majka.de nennt diese Spezialfälle.

Grundstückseigentümerzustimmung zur Grundschuldlöschung

Bei der Grundstückseigentümerzustimmung zur Grundschuldlöschung gelten besondere Regelungen für die Gebührenberechnung.

Nachweis der Verwaltereigenschaft nach § 26 Abs. 4 WEG

Auch beim Nachweis der Verwaltereigenschaft nach § 26 Abs. 4 WEG gelten besondere Regelungen für die Gebührenberechnung.

Unterschriftsbeglaubigung leicht gemacht: Ihr nächster Schritt


FAQ

Was genau ist eine Unterschriftsbeglaubigung und wozu dient sie?

Eine Unterschriftsbeglaubigung ist die Bestätigung der Echtheit Ihrer Unterschrift durch einen Notar oder eine andere befugte Stelle. Sie dient dazu, die Gültigkeit von Dokumenten gegenüber Behörden, Gerichten oder anderen Institutionen nachzuweisen.

Wo kann ich eine Unterschriftsbeglaubigung erhalten?

Sie können eine Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar, bei bestimmten Behörden (z.B. Meldebehörde für Dokumente, die bei deutschen Behörden eingereicht werden müssen) oder bei deutschen Auslandsvertretungen (z.B. Botschaften und Konsulate) erhalten.

Was kostet eine Unterschriftsbeglaubigung?

Die Kosten für eine Unterschriftsbeglaubigung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Gebühren variieren je nach Wert des Dokuments, liegen aber in der Regel zwischen 20,00 € und 70,00 € zzgl. MwSt.. Bei Behörden ist es oft günstiger (ca. 3,50 €).

Welche Dokumente benötige ich für eine Unterschriftsbeglaubigung?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsprüfung. Bringen Sie das Dokument ununterschrieben mit, da die Unterschrift in Gegenwart des Notars oder Beamten geleistet oder anerkannt werden muss.

Was ist der Unterschied zwischen einer Unterschriftsbeglaubigung und einer Beurkundung?

Eine Unterschriftsbeglaubigung bestätigt lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift, während eine Beurkundung den gesamten Inhalt des Dokuments vom Notar prüfen und bestätigen lässt. Eine Beurkundung ist für wichtige Verträge oder Erklärungen erforderlich, bei denen eine umfassende rechtliche Absicherung notwendig ist.

Kann ich eine Unterschriftsbeglaubigung auch online durchführen lassen?

Ja, Anbieter wie beglaubigt.de bieten digitale Unterschriftsbeglaubigungen an. Diese nutzen die Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), um eine rechtsgültige Beglaubigung online anzubieten. Dies spart Zeit und Kosten.

Was ist eine Apostille und wann benötige ich sie?

Eine Apostille ist eine Beglaubigungsform, die für die Verwendung von Dokumenten im Ausland erforderlich sein kann. Ob eine Apostille benötigt wird, hängt vom Zielland ab. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und des Siegels des Notars oder der Behörde.

Was ist der Unterschied zwischen einer amtlichen und einer öffentlichen Beglaubigung?

Die amtliche Beglaubigung wird von lokalen Behörden für Dokumente vorgenommen, die zur Vorlage bei deutschen Behörden bestimmt sind. Die öffentliche Beglaubigung wird von einem Notar vorgenommen und ist für bestimmte rechtliche Erklärungen und Dokumente für den internationalen Gebrauch erforderlich.

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