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Regensburg Beglaubigung
Regensburg Beglaubigung: Ihr Wegweiser zu amtlichen Dokumenten!
Sie benötigen eine amtliche Beglaubigung in Regensburg und suchen den richtigen Ansprechpartner? Ob Unterschriftsbeglaubigung, die Bestätigung von Kopien oder eine Apostille für internationale Zwecke – die Anforderungen können vielfältig sein. Finden Sie heraus, welche Behörde für Ihr Anliegen zuständig ist und welche Dokumente Sie benötigen. Für eine professionelle Übersetzung Ihrer beglaubigten Dokumente, können Sie hier Kontakt aufnehmen.
Das Thema kurz und kompakt
Für Beglaubigungen in Regensburg stehen Ihnen verschiedene Stellen zur Verfügung, darunter das Bürgerbüro, Notare, das Landgericht und die Regierung der Oberpfalz. Die Wahl der richtigen Stelle hängt vom Zweck der Beglaubigung ab.
Die Apostille und Legalisation sind wichtig, um Dokumente im Ausland verwenden zu können. Die Regierung der Oberpfalz ist zuständig für die Ausstellung von Apostillen und Legalisationen für Dokumente, die von Landesbehörden und Kommunen in der Oberpfalz ausgestellt wurden.
Vermeiden Sie häufige Fehler bei der Beantragung einer Beglaubigung, indem Sie vollständige Unterlagen vorlegen, die richtige Zuständigkeit prüfen und die Unterschrift persönlich leisten. Durch die Nutzung von Mentoc können Sie den Prozess vereinfachen und beschleunigen.
Benötigen Sie eine Beglaubigung in Regensburg? Erfahren Sie, wo Sie Unterschriften beglaubigen lassen, Kopien amtlich bestätigen und Apostillen beantragen können. Wir zeigen Ihnen die zuständigen Stellen und notwendigen Schritte!
Eine Beglaubigung in Regensburg kann in vielen Situationen erforderlich sein, sei es für Behördengänge, Anträge oder geschäftliche Dokumente. Doch was genau bedeutet „Beglaubigung“ eigentlich, und warum ist sie so wichtig? Wir von Mentoc möchten Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Arten von Beglaubigungen und ihre Bedeutung in Regensburg geben.
Definition der Beglaubigung
Im Kern ist eine Beglaubigung die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Dies dient dazu, die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Echtheit gegenüber Dritten nachzuweisen. Es gibt zwei Hauptarten von Beglaubigungen: die amtliche und die öffentliche Beglaubigung.
Was bedeutet "Beglaubigung"?
Eine Beglaubigung ist eine offizielle Bestätigung, dass ein Dokument echt ist. Dies kann sich auf die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original beziehen. Beglaubigungen werden von verschiedenen Stellen ausgestellt, darunter Behörden und Notare.
Unterscheidung: Amtliche vs. Öffentliche Beglaubigung
Die amtliche Beglaubigung wird von Behörden durchgeführt, während die öffentliche Beglaubigung von Notaren vorgenommen wird. Die öffentliche Beglaubigung ist insbesondere wichtig für Grundbuchangelegenheiten und andere notariell zu beurkundende Erklärungen. Weitere Informationen zu öffentlichen Beglaubigungen finden Sie auf der Seite der Notare Dr. Norbert Mayer & Ann-Kathrin Schmelter.
Bedeutung in Regensburg
In Regensburg gibt es zahlreiche Anwendungsfälle für Beglaubigungen. Ob für Behördengänge, Anträge oder geschäftliche Dokumente – eine Beglaubigung kann erforderlich sein, um die Echtheit und Gültigkeit von Dokumenten nachzuweisen.
Häufige Anwendungsfälle
Beglaubigungen werden häufig für Zeugnisse, Urkunden, Verträge und andere wichtige Dokumente benötigt. Sie dienen dazu, die Echtheit dieser Dokumente zu bestätigen und sicherzustellen, dass sie von Behörden und anderen Institutionen anerkannt werden.
Warum eine Beglaubigung notwendig ist
Eine Beglaubigung ist notwendig, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Echtheit gegenüber Dritten nachzuweisen. Sie stellt sicher, dass Dokumente von Behörden und anderen Institutionen anerkannt werden und rechtlich gültig sind. Dies ist besonders wichtig bei Dokumenten, die im Ausland verwendet werden sollen. Mentoc bietet Ihnen hierfür professionelle Übersetzungsdienste an.
Beglaubigung leicht gemacht: Wo Sie in Regensburg die richtige Stelle finden
Wenn Sie eine Beglaubigung in Regensburg benötigen, ist es wichtig zu wissen, welche Stellen dafür zuständig sind. Die Stadt bietet verschiedene Anlaufstellen, darunter das Bürgerbüro Stadtmitte, die Stadt Regensburg selbst und verschiedene Notare. Jede dieser Stellen hat spezifische Dienstleistungen und Voraussetzungen.
Bürgerbüro Stadtmitte Regensburg
Das Bürgerbüro Stadtmitte in Regensburg bietet Unterschriftsbeglaubigungen an. Allerdings gibt es hierbei einige Beschränkungen: Die Beglaubigung ist nur für deutsche Behörden oder gesetzlich vorgeschriebene Vorlagen gültig. Für notarielle Beurkundungen, wie beispielsweise für Erklärungen, sind ausschließlich Notare zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bürgerbüros.
Dienstleistungen
Das Bürgerbüro bietet hauptsächlich Unterschriftsbeglaubigungen an. Dies bedeutet, dass die Echtheit Ihrer Unterschrift auf einem Dokument bestätigt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass das Bürgerbüro keine Kopien beglaubigt.
Voraussetzungen
Für eine Unterschriftsbeglaubigung im Bürgerbüro benötigen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und müssen persönlich erscheinen. Die Gebühr beträgt 10,00 €, kann aber bei Rentenanträgen mit entsprechendem Nachweis entfallen. Die Unterschrift muss vor Ort im Beisein des Beamten geleistet werden.
Stadt Regensburg und zugehörige Gemeinden
Die Stadt Regensburg und ihre zugehörigen Gemeinden sind befugt, amtliche Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften durchzuführen. Diese Beglaubigungen sind jedoch auf Dokumente beschränkt, die für deutsche Behörden bestimmt sind. Auf dem Bayernportal finden Sie weitere Details zu den Voraussetzungen.
Befugnisse
Die Stadt Regensburg kann sowohl Kopien als auch Unterschriften amtlich beglaubigen. Bei der Beglaubigung von Kopien wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Bei der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit der Unterschrift bestätigt.
Notwendige Unterlagen
Für eine Kopiebeglaubigung benötigen Sie das Originaldokument und eine Kopie. Für eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass. Es ist wichtig, dass Sie persönlich erscheinen, um Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen.
Notare in Regensburg
Notare in Regensburg sind für öffentliche Beglaubigungen zuständig. Dies ist insbesondere für Erklärungen wichtig, die notariell beurkundet werden müssen, wie beispielsweise in Grundbuchangelegenheiten. Mentoc arbeitet mit einem breiten Netzwerk an Notaren zusammen, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.
Öffentliche Beglaubigungen
Öffentliche Beglaubigungen sind umfassender als amtliche Beglaubigungen und werden von Notaren durchgeführt. Sie sind besonders wichtig für rechtlich bindende Dokumente und Transaktionen, wie beispielsweise Grundstückskäufe oder Firmengründungen.
Beispiel: Notare Dr. Norbert Mayer & Ann-Kathrin Schmelter
Die Notare Dr. Norbert Mayer & Ann-Kathrin Schmelter bieten beglaubigte Kopien für Behörden, Banken, Versicherungen und ausländische Stellen an. Sie finden die Kanzlei in der Maximilianstraße 26 in Regensburg. Für eine Terminvereinbarung können Sie die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
Apostille und Legalisation: So machen Sie Ihre Dokumente international gültig
Für die Verwendung von Dokumenten im Ausland benötigen Sie häufig eine Apostille oder Legalisation. Diese bestätigen die Echtheit Ihrer Dokumente für den internationalen Rechtsverkehr. In Regensburg sind das Landgericht und die Regierung der Oberpfalz für die Ausstellung von Apostillen und Legalisationen zuständig.
Landgericht Regensburg
Das Landgericht Regensburg ist zuständig für die Ausstellung von Apostillen und Legalisationen für Dokumente, die aus dem Landgerichtsbezirk stammen. Dazu gehören beispielsweise Dokumente von Standesämtern, Meldebescheinigungen und Bildungseinrichtungen. Auf der Seite des Landgerichts Regensburg finden Sie das Antragsformular.
Zuständigkeit
Das Landgericht ist zuständig für Dokumente, die von Behörden und Institutionen innerhalb des Landgerichtsbezirks ausgestellt wurden. Für gerichtliche Dokumente ist in der Regel der Präsident des Landgerichts zuständig.
Antragsstellung
Der Antrag auf eine Apostille oder Legalisation muss schriftlich mit einem Formular gestellt werden. Im Antrag müssen der Antragsteller und das Zielland angegeben werden. Die Gebühr beträgt 25,00 € pro Apostille/Legalisation. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens drei Werktage zuzüglich Postlaufzeit.
Regierung der Oberpfalz
Die Regierung der Oberpfalz ist zuständig für Apostille und Legalisationsverfahren für Dokumente, die von Landesbehörden und Kommunen in der Oberpfalz ausgestellt wurden. Auf der Website der Regierung der Oberpfalz finden Sie weitere Informationen.
Zuständigkeit
Die Regierung der Oberpfalz ist zuständig für Dokumente, die von Landesbehörden und Kommunen in der Oberpfalz ausgestellt wurden. Dazu gehören beispielsweise Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Meldebescheinigungen.
Antragsstellung
Der Antrag auf eine Apostille oder Legalisation muss schriftlich mit einem Formular gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Wochen. Die Gebühr beträgt ca. 20 EUR pro Dokument.
Unterscheidung: Apostille vs. Legalisation
Eine Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation für Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören. Eine Legalisation ist ein aufwendigeres Verfahren für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören. Mentoc unterstützt Sie bei der Klärung, welches Verfahren für Ihr Zielland erforderlich ist.
Unterschriftsbeglaubigung: So bestätigen Sie Ihre Identität rechtswirksam
Die Unterschriftsbeglaubigung ist ein wichtiger Schritt, um die Echtheit Ihrer Unterschrift auf einem Dokument zu bestätigen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Dokumente bei Behörden oder anderen Institutionen einreichen müssen. In Regensburg können Sie Ihre Unterschrift im Bürgerbüro oder bei einem Notar beglaubigen lassen.
Vorbereitung
Bevor Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen, sollten Sie sich gut vorbereiten. Dies umfasst das Sammeln der notwendigen Dokumente und gegebenenfalls die Vereinbarung eines Termins.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für eine Unterschriftsbeglaubigung benötigen Sie in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie das zu unterzeichnende Dokument. Wichtig ist, dass Sie das Dokument noch nicht unterschrieben haben, da die Unterschrift in Anwesenheit des Beamten geleistet werden muss.
Terminvereinbarung (optional)
Bei manchen Behörden ist eine Terminvereinbarung erforderlich oder empfehlenswert, um Wartezeiten zu vermeiden. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob dies für die von Ihnen gewählte Stelle zutrifft.
Ablauf im Bürgerbüro/Amt
Der Ablauf einer Unterschriftsbeglaubigung im Bürgerbüro oder Amt ist in der Regel unkompliziert und schnell.
Persönliches Erscheinen
Für die Unterschriftsbeglaubigung ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Dies dient dazu, Ihre Identität zweifelsfrei festzustellen.
Identitätsprüfung
Im Rahmen der Unterschriftsbeglaubigung wird Ihre Identität anhand Ihres Ausweises geprüft. Stellen Sie sicher, dass Ihr Ausweis gültig ist und Ihr aktuelles Foto enthält.
Bezahlung der Gebühr
Für die Unterschriftsbeglaubigung wird eine Gebühr erhoben. Die Bezahlung erfolgt in der Regel bar oder per EC-Karte, je nach Behörde.
Was wird beglaubigt?
Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird lediglich die Identität des Unterzeichners bestätigt, nicht jedoch die Richtigkeit des Inhalts des Dokuments. Dies bedeutet, dass die Behörde oder der Notar nicht für den Inhalt des Dokuments verantwortlich ist.
Kopien beglaubigen: So stellen Sie die Übereinstimmung mit dem Original sicher
Die Beglaubigung von Kopien ist ein wichtiger Schritt, um die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original zu bestätigen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Kopien bei Behörden, Banken oder anderen Institutionen einreichen müssen. In Regensburg können Sie Kopien im Bürgerbüro, Stadtamt oder bei einem Notar beglaubigen lassen.
Wann ist eine beglaubigte Kopie erforderlich?
Beglaubigte Kopien werden in vielen Situationen benötigt, beispielsweise für Bewerbungen, Anträge bei Behörden oder Vorlagen bei Banken. Sie dienen dazu, die Echtheit der Kopie zu bestätigen und sicherzustellen, dass sie von den entsprechenden Stellen anerkannt wird.
Wo kann man Kopien beglaubigen lassen?
Für die Beglaubigung von Kopien stehen Ihnen verschiedene Stellen zur Verfügung, darunter das Bürgerbüro/Stadtamt und Notare. Die Wahl der richtigen Stelle hängt von der Art des Dokuments und dem Verwendungszweck ab.
Der Ablauf
Der Ablauf einer Kopiebeglaubigung ist in der Regel unkompliziert und schnell.
Vorlage des Originals
Für die Kopiebeglaubigung müssen Sie das Originaldokument vorlegen. Dies dient dazu, die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original zu prüfen.
Vergleich von Original und Kopie
Der Beamte oder Notar vergleicht das Original und die Kopie, um sicherzustellen, dass sie übereinstimmen. Dabei wird geprüft, ob alle relevanten Informationen und Merkmale korrekt wiedergegeben sind.
Beglaubigungsvermerk und Stempel
Wenn die Übereinstimmung von Original und Kopie bestätigt wurde, wird die Kopie mit einem Beglaubigungsvermerk und Stempel versehen. Dieser Vermerk bestätigt, dass die Kopie eineOriginalgetreue Wiedergabe des Originals ist.
Kosten transparent: Gebühren für Beglaubigungen in Regensburg im Überblick
Die Kosten und Gebühren für Beglaubigungen in Regensburg können je nach Art der Beglaubigung und der zuständigen Stelle variieren. Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die zu erwartenden Kosten zu informieren. Wir von Mentoc legen Wert auf transparente Preisgestaltung und beraten Sie gerne zu den verschiedenen Optionen.
Gebühren im Bürgerbüro/Stadtamt
Im Bürgerbüro oder Stadtamt fallen Gebühren für Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen an.
Unterschriftsbeglaubigung
Die Standardgebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 10,00 €. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Rentenanträgen mit entsprechendem Nachweis, kann eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Kopiebeglaubigung
Die Gebühren für eine Kopiebeglaubigung können variieren, abhängig von der Anzahl der Seiten und der jeweiligen Behörde. Informieren Sie sich im Vorfeld über die genauen Kosten.
Kosten beim Notar
Die Kosten für Beglaubigungen beim Notar werden individuell abgerechnet und richten sich nach dem Wert des Dokuments und dem Aufwand.
Individuelle Abrechnung
Da die Kosten beim Notar individuell abgerechnet werden, ist es ratsam, im Vorfeld einen Kostenvoranschlag einzuholen, um Überraschungen zu vermeiden.
Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag gibt Ihnen eine verlässliche Einschätzung der zu erwartenden Kosten und hilft Ihnen, Ihr Budget entsprechend zu planen.
Apostille/Legalisation
Für die Ausstellung einer Apostille oder Legalisation fallen ebenfalls Gebühren an.
Landgericht Regensburg
Beim Landgericht Regensburg beträgt die Gebühr 25,00 € pro Apostille/Legalisation.
Regierung der Oberpfalz
Bei der Regierung der Oberpfalz betragen die Gebühren ca. 20 EUR pro Dokument.
Apostille oder Legalisation: So wählen Sie das richtige Verfahren für Ihr Dokument
Wenn Sie ein Dokument im Ausland verwenden möchten, benötigen Sie möglicherweise eine Apostille oder Legalisation. Diese bestätigen die Echtheit des Dokuments und ermöglichen dessen Verwendung im Ausland. Die Wahl des richtigen Verfahrens hängt vom Zielland ab. Wir von Mentoc beraten Sie gerne, welches Verfahren für Ihr Dokument erforderlich ist.
Apostille
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation für Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören.
Definition
Die Apostille ist eine Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die von einer dazu bestimmten Behörde des Ausstellungsstaates ausgestellt wird.
Anwendungsbereich
Die Apostille wird für die Verwendung von öffentlichen Urkunden in den Haager Vertragsstaaten benötigt. Eine Liste der Vertragsstaaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Legalisation
Die Legalisation ist ein aufwendigeres Verfahren für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören.
Definition
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde durch die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes.
Anwendungsbereich
Die Legalisation wird für die Verwendung von öffentlichen Urkunden in Ländern benötigt, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören.
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für die Ausstellung von Apostillen und Legalisationen sind unterschiedlich.
Apostille
Für Dokumente aus dem Landgerichtsbezirk ist das Landgericht Regensburg zuständig. Für Dokumente von Landesbehörden und Kommunen in der Oberpfalz ist die Regierung der Oberpfalz zuständig.
Legalisation
Für die Legalisation ist in der Regel die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes zuständig.
Beglaubigungsfehler vermeiden: So stellen Sie einen reibungslosen Ablauf sicher
Bei der Beantragung einer Beglaubigung in Regensburg können Fehler auftreten, die den Prozess verzögern oder sogar verhindern können. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie die häufigsten Fehler kennen und vermeiden. Wir von Mentoc unterstützen Sie dabei, Fehler zu vermeiden und Ihre Dokumente schnell und effizient beglaubigen zu lassen.
Unvollständige Unterlagen
Unvollständige Unterlagen sind eine häufige Ursache für Verzögerungen bei der Beglaubigung.
Fehlende Ausweisdokumente
Stellen Sie sicher, dass Sie immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Ohne gültiges Ausweisdokument kann die Beglaubigung nicht durchgeführt werden.
Fehlendes Originaldokument (bei Kopiebeglaubigung)
Bei der Kopiebeglaubigung ist das Originaldokument zwingend erforderlich. Ohne Originaldokument kann die Übereinstimmung der Kopie nicht bestätigt werden.
Falsche Zuständigkeit
Die falsche Zuständigkeit kann ebenfalls zu Verzögerungen führen.
Notarielle Beglaubigung statt amtlicher Beglaubigung
Für bestimmte Dokumente, wie beispielsweise in Grundbuchangelegenheiten, ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Eine amtliche Beglaubigung ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Apostille/Legalisation bei falscher Behörde beantragt
Prüfen Sie im Vorfeld, welche Behörde für das jeweilige Dokument zuständig ist (Landgericht, Regierung der Oberpfalz). Die Beantragung bei der falschen Behörde führt zu Verzögerungen.
Unterschrift nicht persönlich geleistet
Die Unterschrift muss in Anwesenheit des Beamten geleistet werden.
Unterschrift muss in Anwesenheit des Beamten erfolgen
Bringen Sie keine bereits unterschriebenen Dokumente mit. Die Unterschrift muss in Anwesenheit des Beamten oder Notars geleistet werden.
Beglaubigungen in Regensburg: Ihr Schlüssel zur Rechtssicherheit
Weitere nützliche Links
Auf der Seite des Landgerichts Regensburg finden Sie das Antragsformular für Apostillen und Legalisationen.
Die Website des Bürgerbüros Regensburg bietet weitere Informationen zu Unterschriftsbeglaubigungen.
Auf dem Bayernportal finden Sie Details zu den Voraussetzungen für amtliche Beglaubigungen durch die Stadt Regensburg.
Auf der Website der Regierung der Oberpfalz finden Sie weitere Informationen zu Apostille- und Legalisationsverfahren.
FAQ
Welche Arten von Beglaubigungen gibt es in Regensburg?
Es gibt die amtliche Beglaubigung, die von Behörden durchgeführt wird, und die öffentliche Beglaubigung, die von Notaren vorgenommen wird. Die öffentliche Beglaubigung ist besonders wichtig für Grundbuchangelegenheiten.
Wo kann ich in Regensburg eine Unterschrift beglaubigen lassen?
Sie können Ihre Unterschrift im Bürgerbüro Stadtmitte Regensburg oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Das Bürgerbüro beglaubigt Unterschriften jedoch nur für deutsche Behörden.
Was benötige ich für eine Unterschriftsbeglaubigung im Bürgerbüro?
Sie benötigen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und müssen persönlich erscheinen. Die Unterschrift muss vor Ort im Beisein des Beamten geleistet werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Apostille und einer Legalisation?
Eine Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation für Länder, die dem Haager Übereinkommen angehören. Eine Legalisation ist ein aufwendigeres Verfahren für Länder, die nicht dem Haager Übereinkommen angehören.
Wo beantrage ich eine Apostille für Dokumente aus Regensburg?
Für Dokumente aus dem Landgerichtsbezirk Regensburg ist das Landgericht Regensburg zuständig. Für Dokumente von Landesbehörden und Kommunen in der Oberpfalz ist die Regierung der Oberpfalz zuständig.
Was kostet eine Unterschriftsbeglaubigung im Bürgerbüro Regensburg?
Die Standardgebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 10,00 €. In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Rentenanträgen mit entsprechendem Nachweis, kann eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Kann ich auch Kopien von Dokumenten beglaubigen lassen?
Ja, Sie können Kopien von Dokumenten im Bürgerbüro/Stadtamt oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Sie müssen das Originaldokument vorlegen.
Warum ist eine Beglaubigung notwendig?
Eine Beglaubigung ist notwendig, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und die Echtheit gegenüber Dritten nachzuweisen. Sie stellt sicher, dass Dokumente von Behörden und anderen Institutionen anerkannt werden und rechtlich gültig sind.