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Europäisches Nachlasszeugnis: Übersetzung erforderlich? Vermeiden Sie kostspielige Fehler!
Sie planen eine Erbschaft im europäischen Ausland und fragen sich, ob eine Übersetzung Ihres Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) erforderlich ist? Die Antwort ist nicht immer eindeutig und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente anerkannt werden und Sie unnötige Kosten vermeiden, ist eine sorgfältige Prüfung unerlässlich. Benötigen Sie Unterstützung bei der Übersetzung Ihrer Dokumente? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.
Das Thema kurz und kompakt
Eine korrekte Übersetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses ist entscheidend für die Anerkennung im Ausland und vermeidet kostspielige Verzögerungen.
Das ENZ hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, daher ist eine rechtzeitige Verlängerung wichtig, um Probleme bei der Erbschaftsabwicklung zu vermeiden. Durch die korrekte Übersetzung kann die Bearbeitungsdauer um bis zu 25% reduziert werden.
Mentoc bietet Ihnen professionelle Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer, um die Anerkennung Ihres ENZ sicherzustellen und die Erbschaftsabwicklung zu vereinfachen.
Erfahren Sie, wann eine Übersetzung Ihres Europäischen Nachlasszeugnisses unerlässlich ist, welche Kosten auf Sie zukommen können und wie Mentoc Ihnen dabei helfen kann, den Prozess reibungslos zu gestalten. Jetzt mehr erfahren!
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein standardisiertes Dokument, das die Abwicklung von Erbschaften innerhalb der Europäischen Union vereinfachen soll. Doch wann wird eine Übersetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses erforderlich? Dieser Frage gehen wir hier auf den Grund, um Ihnen kostspielige Fehler und unnötige Verzögerungen bei der Erbschaftsabwicklung im Ausland zu ersparen. Wir von Mentoc unterstützen Sie dabei, den Prozess reibungslos zu gestalten und alle notwendigen Dokumente korrekt zu übersetzen.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)?
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein vereinheitlichtes Dokument, das in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Dänemark und Irland) anerkannt wird. Es dient als offizieller Nachweis für Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter, um ihre Rechte und Befugnisse im Zusammenhang mit einer Erbschaft geltend zu machen. Im Gegensatz zu nationalen Erbscheinen, die oft aufwendige Anerkennungsverfahren in anderen Ländern erfordern, soll das ENZ die grenzüberschreitende Erbschaftsabwicklung vereinfachen. Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Erbschaftsabwicklung finden Sie auf der Your Europe-Webseite der EU.
Warum ist eine Übersetzung des ENZ erforderlich?
Obwohl das Europäische Nachlasszeugnis standardisiert ist, gibt es in der Praxis unterschiedliche Anforderungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Einige Länder, insbesondere deren Grundbuchämter und Katasterämter, verlangen eine beglaubigte Übersetzung des ENZ, bevor sie es anerkennen. Dies kann zu unerwarteten Kosten und Verzögerungen führen. Die uneinheitliche Anwendung der Übersetzungsanforderungen stellt eine Herausforderung dar, insbesondere wenn der Wert des Nachlasses gering ist und die Übersetzungskosten unverhältnismäßig hoch sind.
Überblick über die Notwendigkeit von Übersetzungen
Ein gutes Beispiel für die unterschiedliche Handhabung ist Spanien. Obwohl es keine generelle Pflicht zur Übersetzung eines von einem deutschen Gericht ausgestellten ENZ für die Verwendung in Spanien gibt, können spanische Behörden dennoch eine teilweise Übersetzung verlangen. Es ist daher ratsam, sich vorab bei den zuständigen spanischen Behörden zu erkundigen, welche Form des Erbnachweises sie konkret benötigen. Beachten Sie auch, dass beglaubigte Kopien eines ENZ in Spanien nur sechs Monate gültig sind, im Gegensatz zu deutschen Erbscheinen, die unbegrenzt gültig sind. Weitere Informationen zu den spezifischen Anforderungen in Spanien finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Madrid. Mentoc bietet Ihnen professionelle beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente von allen Behörden anerkannt werden.
ENZ: Rechtliche Grundlagen und Gültigkeit für die Erbschaftsabwicklung
Das Europäische Nachlasszeugnis basiert auf der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO), die die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Erbsachen innerhalb der EU regelt. Artikel 69 Absatz 5 EuErbVO betont die generelle Akzeptanz des ENZ als Nachweis für die Erbenstellung. Dennoch gibt es wichtige Aspekte bezüglich der Gültigkeit und der Notwendigkeit einer Apostille oder Legalisation, die Sie beachten sollten.
EU-Verordnung und nationale Gesetze
Die EuErbVO bildet die Grundlage für das Europäische Nachlasszeugnis und dessen Anerkennung innerhalb der EU. Sie legt fest, welches Gericht für die Ausstellung zuständig ist und welche Informationen das ENZ enthalten muss. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Umsetzung der EuErbVO in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sein kann, was zu den bereits erwähnten unterschiedlichen Anforderungen bezüglich der Übersetzung führt. Die praktische Anwendung des ENZ kann aufgrund der unterschiedlichen Umsetzungsniveaus in den Mitgliedstaaten eine Herausforderung darstellen. Mentoc unterstützt Sie dabei, die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und die notwendigen Schritte für eine reibungslose Erbschaftsabwicklung zu unternehmen.
Gültigkeitsdauer des ENZ
Im Gegensatz zum deutschen Erbschein, der unbefristet gültig ist, hat das Europäische Nachlasszeugnis eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Diese Frist kann problematisch sein, insbesondere wenn die Erbschaftsabwicklung längere Zeit in Anspruch nimmt, beispielsweise aufgrund von Immobilienbesitz im Ausland oder langwierigen Verwaltungsverfahren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Verlängerung der Gültigkeit zu beantragen. Es ist ratsam, dies rechtzeitig zu tun, um zu vermeiden, dass das ENZ während der Bearbeitung eines Antrags auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch abläuft. Die kurze Gültigkeitsdauer des ENZ kann zu Problemen führen, insbesondere bei Immobilien im Ausland. Mentoc erinnert Sie an wichtige Fristen und unterstützt Sie bei der Beantragung von Verlängerungen.
Apostille und Legalisation
Für die Verwendung eines deutschen ENZ in Spanien ist grundsätzlich keine Apostille erforderlich. Eine Apostille ist eine Beglaubigungsform, die die Echtheit einer Urkunde bestätigt und für die Verwendung im Ausland erforderlich sein kann. Da das ENZ jedoch auf einer EU-Verordnung basiert und in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden soll, ist eine Apostille in der Regel nicht notwendig. Es ist jedoch ratsam, sich vorab bei den zuständigen Behörden im jeweiligen Land zu erkundigen, um sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Anforderungen bestehen. Mentoc berät Sie umfassend zu den notwendigen Formalitäten und unterstützt Sie bei der Beschaffung aller erforderlichen Dokumente. Für weitere Informationen zu beglaubigten Übersetzungen besuchen Sie unsere Seite über Dokumentenübersetzungen.
Übersetzungsprozess: So stellen Sie die korrekte Übersetzung Ihres Nachlasszeugnisses sicher
Wenn eine Übersetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses erforderlich ist, sollten Sie auf einen professionellen und zuverlässigen Übersetzungsprozess achten. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Übersetzung korrekt und vollständig ist und von den zuständigen Behörden anerkannt wird. Wir von Mentoc arbeiten ausschließlich mit qualifizierten Übersetzern zusammen, die über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung verfügen, um Ihr ENZ präzise und zuverlässig zu übersetzen.
Wer darf das Europäische Nachlasszeugnis übersetzen?
Für eine beglaubigte Übersetzung des ENZ ist ein gerichtlich beeidigter Übersetzer erforderlich. Diese Übersetzer sind speziell qualifiziert und von einem Gericht oder einer anderen staatlichen Stelle dazu ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung und wird von den Behörden in der Regel als rechtsgültig anerkannt. Die Agentur für beglaubigte Übersetzungen betont die Notwendigkeit eines gerichtlich beeidigten Übersetzers, um die Genauigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung zu gewährleisten. Mentoc vermittelt Ihnen ausschließlich an erfahrene und qualifizierte Übersetzer, die Ihr ENZ fachgerecht übersetzen.
Form der Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung besteht in der Regel aus der Übersetzung des Originaldokuments sowie einer Kopie des Originaldokuments. Der Übersetzer versieht die Übersetzung mit seinem Stempel und seiner Unterschrift, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung zu bestätigen. Es ist wichtig, dass die Übersetzung alle relevanten Informationen des Originals enthält und keine Auslassungen oder Fehler aufweist. Mentoc achtet darauf, dass alle Übersetzungen den höchsten Qualitätsstandards entsprechen und von den Behörden problemlos anerkannt werden. Weitere Informationen zu den Kosten einer beglaubigten Übersetzung finden Sie auf unserer Seite über beglaubigte Übersetzungskosten.
Empfohlene Sprachen
Obwohl der Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis in der Landessprache des Antragstellers gestellt werden kann, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, eine Übersetzung in Englisch oder Französisch beizufügen. Diese Sprachen werden in vielen Ländern als Amtssprachen oder Verkehrssprachen akzeptiert und können die Bearbeitung des Antrags erleichtern. Es ist jedoch ratsam, sich vorab bei den zuständigen Behörden zu erkundigen, welche Sprachen akzeptiert werden. Die Bereitstellung einer offiziellen Übersetzung in Englisch oder Französisch kann potenzielle sprachliche Herausforderungen vermeiden. Mentoc bietet Ihnen Übersetzungen in allen gängigen Sprachen an, um sicherzustellen, dass Ihr ENZ in jedem Land anerkannt wird.
Anerkennungsprobleme des ENZ: So vermeiden Sie Fallstricke bei der Erbschaft
Trotz der Standardisierung des Europäischen Nachlasszeugnisses kann es in der Praxis zu Problemen bei der Anerkennung kommen. Dies liegt vor allem an den unterschiedlichen Anforderungen der einzelnen Mitgliedstaaten. Wir von Mentoc helfen Ihnen, diese Herausforderungen zu meistern und Fallstricke bei der Erbschaftsabwicklung zu vermeiden.
Unterschiedliche Anforderungen der Mitgliedstaaten
Einige Länder verlangen beispielsweise, dass im ENZ bestimmte Vermögenswerte, wie beispielsweise Immobilien, explizit aufgeführt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Ländern üblich. Wenn das ENZ diese Angaben nicht enthält, kann es zu Problemen bei der Anerkennung kommen. Das EuGH-Urteil C-354/21 (Registrų centras) bestätigt das Recht der Mitgliedstaaten, die Aufnahme bestimmter Vermögenswerte in das ENZ zu fordern. Mentoc berät Sie, welche spezifischen Anforderungen in den einzelnen Ländern gelten und wie Sie diese erfüllen können.
Umgang mit fehlenden Angaben im ENZ
In einigen Fällen akzeptieren die Behörden eine separate, beglaubigte Erklärung über die Vermögenswerte, wenn das ENZ die erforderlichen Angaben nicht enthält. Diese Erklärung muss von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer übersetzt werden und alle relevanten Informationen über die Vermögenswerte enthalten. Mentoc unterstützt Sie bei der Erstellung und Übersetzung dieser zusätzlichen Dokumente, um sicherzustellen, dass Ihr Erbnachweis vollständig und anerkannt wird. Für weitere Informationen zu beglaubigten Übersetzungen besuchen Sie unsere Seite über beglaubigte Übersetzung Heiratsurkunde.
Kosten der Übersetzung
Die Kosten für die Übersetzung des ENZ können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere wenn der Wert des Nachlasses gering ist. Es ist daher ratsam, sich vorab über die zu erwartenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls alternative Lösungen zu prüfen. Mentoc bietet Ihnen transparente Preise und hilft Ihnen, die Kosten für die Übersetzung so gering wie möglich zu halten. Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, ein unverbindliches Angebot für die Übersetzung Ihres ENZ einzuholen.
Antragstellung: So beantragen Sie das Europäische Nachlasszeugnis korrekt
Die Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses erfordert die Einhaltung bestimmter Verfahren und die Vorlage relevanter Dokumente. Wir von Mentoc bieten Ihnen einen Überblick über den Antragsprozess und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind in erster Linie die Erben des Verstorbenen. Darüber hinaus können auch Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter einen Antrag stellen, sofern sie über entsprechende Rechte und Befugnisse verfügen. Gläubiger des Verstorbenen sind hingegen nicht antragsberechtigt. Die Antragstellung ist durch Erben, Vermächtnisnehmer mit dinglichen Rechten, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter möglich. Mentoc berät Sie, ob Sie antragsberechtigt sind und welche Dokumente Sie für die Antragstellung benötigen.
Zuständiges Gericht
In Deutschland ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen für die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses zuständig. Wenn der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte, kann die Zuständigkeit bei einem Gericht im Ausland liegen. Es ist wichtig, sich vorab über die zuständigen Gerichte zu informieren, um den Antrag korrekt zu stellen. Mentoc unterstützt Sie bei der Ermittlung des zuständigen Gerichts und der Einreichung des Antrags.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses sind verschiedene Dokumente erforderlich, darunter die Sterbeurkunde des Verstorbenen, die Geburtsurkunde des Antragstellers, Informationen zum Familienstand, die Heiratsurkunde (falls zutreffend) und eine eidesstattliche Versicherung. Die genauen Anforderungen können je nach Gericht variieren. Es ist ratsam, sich vorab bei dem zuständigen Gericht zu erkundigen, welche Dokumente konkret benötigt werden. Die erforderlichen Dokumente umfassen in der Regel die Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde des Antragstellers, Informationen zum Familienstand, die Heiratsurkunde und eine eidesstattliche Versicherung. Mentoc unterstützt Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente und der Vorbereitung des Antrags.
Kosten senken: So optimieren Sie die Gebühren und Rechtsmittel beim ENZ
Die Beantragung und Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses sind mit Kosten verbunden, und es ist wichtig, Ihre Rechte und Rechtsmittel zu kennen. Wir von Mentoc informieren Sie über die Gebühren, Verlängerungsmöglichkeiten und Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem ENZ.
Kosten des ENZ
Die Kosten für die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses entsprechen in der Regel denen eines regulären Erbscheins gemäß § 40 GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz). Wenn bereits ein deutscher Erbschein vorhanden ist, kann eine Kostenreduktion von 75% gewährt werden. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten zu informieren, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden. Mentoc berät Sie zu den Gebühren und Kostenreduktionen im Zusammenhang mit dem ENZ.
Verlängerung und Änderung
Wie bereits erwähnt, ist das Europäische Nachlasszeugnis nur sechs Monate gültig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Gültigkeit zu verlängern. Ein Antrag auf Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Das Nachlassgericht kann das ENZ auch ändern oder widerrufen, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten festgestellt werden. In diesem Fall werden alle Empfänger von beglaubigten Kopien des ENZ informiert. Mentoc unterstützt Sie bei der Beantragung von Verlängerungen und der Korrektur von Fehlern im ENZ.
Rechtsmittel
Gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts im Zusammenhang mit dem Europäischen Nachlasszeugnis, wie beispielsweise die Ablehnung der Ausstellung, die Änderung oder der Widerruf des ENZ, kann Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Es ist wichtig, die Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln zu beachten. Mentoc informiert Sie über Ihre Rechte und Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem ENZ und unterstützt Sie bei der Einlegung von Beschwerden. Weitere Informationen zu unseren Rechtsdienstleistungen finden Sie auf unserer Seite über Rechtsberatung.
Risiken minimieren: So vermeiden Sie Probleme mit dem Europäischen Nachlasszeugnis
Die kurze Gültigkeitsdauer und die unterschiedlichen Anforderungen der Mitgliedstaaten können bei der Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses zu Problemen führen. Wir von Mentoc zeigen Ihnen, wie Sie diese Risiken minimieren und eine reibungslose Erbschaftsabwicklung gewährleisten.
Kurze Gültigkeitsdauer
Die kurze Gültigkeitsdauer des ENZ von nur sechs Monaten kann insbesondere bei langwierigen Verfahren, beispielsweise bei der Übertragung von Immobilien im Ausland, zu Problemen führen. Wenn das ENZ während der Bearbeitung eines Antrags auf Eigentumsumschreibung abläuft, kann das Grundbuchamt ein neues ENZ verlangen. Dies führt zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen. Das Landesregisteramt kann ein neues ENZ verlangen, wenn das alte abläuft. Mentoc empfiehlt Ihnen, die Verlängerung der Gültigkeit rechtzeitig zu beantragen oder eine längere Gültigkeitsdauer anzustreben.
Empfehlungen
Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie die Verlängerung der Gültigkeit rechtzeitig beantragen oder, falls möglich, eine längere Gültigkeitsdauer beim Nachlassgericht beantragen. Bei Unklarheiten oder Problemen sollten Sie einen Anwalt für Erbrecht konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden. Mentoc bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung im Erbrecht und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Europäische Nachlasszeugnis.
Mentoc als Ihr Partner
Wir von Mentoc bieten Ihnen eine umfassende Unterstützung bei allen Fragen rund um das Europäische Nachlasszeugnis und die Übersetzung von Dokumenten. Wir arbeiten ausschließlich mit qualifizierten Übersetzern und Rechtsanwälten zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Erbschaftsabwicklung reibungslos und erfolgreich verläuft. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.
Erbschaft im Ausland: So sichern Sie die Anerkennung Ihres Nachlasszeugnisses
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein wichtiges Instrument zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Erbschaftsabwicklung. Eine korrekte Übersetzung ist entscheidend für die Anerkennung des ENZ im Ausland. Wir von Mentoc fassen die wichtigsten Punkte zusammen und geben Ihnen einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Zusammenfassung der Vorteile
Das ENZ vereinfacht die grenzüberschreitende Erbschaftsabwicklung innerhalb der EU erheblich. Es ermöglicht Erben, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, ihre Rechte und Befugnisse in anderen Mitgliedstaaten einfacher nachzuweisen. Das ENZ beschleunigt die Verfahren und reduziert den Aufwand für die Anerkennung von Erbnachweisen im Ausland. Die Vereinfachung der grenzüberschreitenden Erbschaftsabwicklung ist einer der Hauptvorteile des ENZ. Mentoc unterstützt Sie dabei, alle Vorteile des ENZ optimal zu nutzen.
Bedeutung der korrekten Übersetzung
Eine korrekte Übersetzung ist entscheidend für die Anerkennung des ENZ im Ausland. Fehlerhafte oder unvollständige Übersetzungen können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des ENZ führen. Es ist daher wichtig, auf die Qualität der Übersetzung zu achten und einen qualifizierten Übersetzer zu beauftragen. Mentoc garantiert Ihnen Übersetzungen von höchster Qualität, die von den Behörden problemlos anerkannt werden.
Ausblick
Es ist zu erwarten, dass die Verfahren zur grenzüberschreitenden Erbschaftsabwicklung in den EU-Mitgliedstaaten in Zukunft weiter harmonisiert werden. Dies wird die Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses noch einfacher und effizienter machen. Mentoc beobachtet die Entwicklungen aufmerksam und passt seine Dienstleistungen kontinuierlich an, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Für weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen besuchen Sie unsere Kontaktseite.
Weitere nützliche Links
Auf der Your Europe-Webseite der EU finden Sie weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Erbschaftsabwicklung.
Die Webseite der Deutschen Botschaft in Madrid bietet spezifische Informationen zu den Anforderungen in Spanien bezüglich des Europäischen Nachlasszeugnisses.
FAQ
Wann benötige ich eine Übersetzung meines Europäischen Nachlasszeugnisses?
Eine Übersetzung ist oft erforderlich, wenn Sie Vermögenswerte im Ausland erben und die dortigen Behörden eine Übersetzung verlangen. Dies ist besonders häufig bei Grundbuchämtern und Katasterämtern der Fall.
Wer darf ein Europäisches Nachlasszeugnis übersetzen?
Für eine beglaubigte Übersetzung benötigen Sie einen gerichtlich beeidigten Übersetzer. Nur diese Übersetzer sind befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung zu bestätigen.
Wie lange ist ein Europäisches Nachlasszeugnis gültig?
Das Europäische Nachlasszeugnis ist sechs Monate gültig. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen, falls die Erbschaftsabwicklung länger dauert.
Benötige ich für die Verwendung in Spanien immer eine Übersetzung des ENZ?
Obwohl es keine generelle Pflicht gibt, können spanische Behörden eine teilweise Übersetzung verlangen. Es ist ratsam, sich vorab bei den zuständigen Behörden zu erkundigen.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung des Europäischen Nachlasszeugnisses?
Die Kosten variieren je nach Länge des Dokuments und der Sprachkombination. Kontaktieren Sie Mentoc für ein unverbindliches Angebot.
Was passiert, wenn das ENZ Fehler enthält?
Das Nachlassgericht kann das ENZ ändern oder widerrufen, wenn Fehler festgestellt werden. Alle Empfänger von beglaubigten Kopien werden darüber informiert.
Kann ich gegen die Ablehnung eines ENZ vorgehen?
Ja, gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts, wie die Ablehnung der Ausstellung, kann Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt werden.
Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung eines ENZ?
In der Regel benötigen Sie die Sterbeurkunde des Verstorbenen, die Geburtsurkunde des Antragstellers, Informationen zum Familienstand und gegebenenfalls die Heiratsurkunde.