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AStA Bonn Beglaubigungen: Ihr Leitfaden zu amtlichen Dokumenten
Der AStA Bonn bot früher Beglaubigungen an, aber was tun, wenn diese nicht mehr verfügbar sind? Dieser Artikel zeigt Ihnen, wo Sie in Bonn zuverlässige Beglaubigungen erhalten, welche Dokumente Sie benötigen und welche Gebühren anfallen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Das Thema kurz und kompakt
Die Beglaubigung von Dokumenten in Bonn ist unerlässlich für Rechtssicherheit und Anerkennung. Das Bürgeramt, Notare und (eingeschränkt) der AStA bieten diese Dienstleistung an.
Das Bürgeramt Bonn beglaubigt primär deutsche Dokumente. Für ausländische Dokumente oder spezielle Fälle (z.B. Erbangelegenheiten) ist ein Notar die bessere Wahl.
Korrekte Vorbereitung mit vollständigen Unterlagen und ggf. beglaubigten Übersetzungen spart Zeit und vermeidet Ablehnungen. Eine Terminvereinbarung ist oft erforderlich.
Benötigen Sie eine Beglaubigung in Bonn? Erfahren Sie, welche Stellen Ihnen weiterhelfen können, welche Dokumente akzeptiert werden und welche Alternativen es gibt. Jetzt informieren!
Sie benötigen eine Beglaubigung in Bonn? Ob für Zeugnisse, Urkunden oder andere wichtige Dokumente – die amtliche Bestätigung der Echtheit ist oft unerlässlich. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Stellen in Bonn, die Beglaubigungen anbieten, und hilft Ihnen, den richtigen Weg für Ihre Bedürfnisse zu finden. Wir zeigen Ihnen, welche Dokumente akzeptiert werden, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Alternativen zur Verfügung stehen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente rechtssicher und anerkannt sind.
Eine Beglaubigung ist die Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, eines Dokuments oder einer Abschrift. Sie dient dazu, die Rechtssicherheit im Rechtsverkehr zu gewährleisten. In Bonn gibt es verschiedene Institutionen, die Beglaubigungen durchführen dürfen, darunter das Bürgeramt, Notare und – unter bestimmten Voraussetzungen – der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der Universität Bonn. Allerdings hat sich das Angebot des AStA in den letzten Jahren verändert, was viele Ratsuchende vor Herausforderungen stellt.
Dieser Artikel soll Ihnen helfen, sich im Dschungel der Beglaubigungen in Bonn zurechtzufinden. Wir beleuchten die Zuständigkeiten der einzelnen Stellen, die notwendigen Voraussetzungen und die anfallenden Gebühren. Außerdem geben wir Ihnen praktische Tipps, wie Sie häufige Fehler vermeiden und den Prozess der Beglaubigung erfolgreich abschließen. So sind Sie bestens informiert und sparen Zeit und Nerven.
Bürgeramt Bonn: Ihr Partner für amtliche Beglaubigungen
Das Bürgeramt Bonn ist eine zentrale Anlaufstelle für Beglaubigungen. Hier können Sie Kopien und Originale von Dokumenten beglaubigen lassen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist wichtig zu wissen, welche Dokumente das Bürgeramt akzeptiert und welche Bedingungen an die Beglaubigung geknüpft sind. So vermeiden Sie unnötige Wege und stellen sicher, dass Ihre Dokumente ordnungsgemäß beglaubigt werden.
Welche Dokumente können im Bürgeramt beglaubigt werden?
Das Bürgeramt Bonn beglaubigt in der Regel Originale, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden. Auch Kopien können beglaubigt werden, wenn sie für eine deutsche Behörde bestimmt sind. Für alle anderen Fälle, insbesondere wenn die Dokumente für ausländische Behörden oder Institutionen benötigt werden, ist in der Regel eine notarielle Beglaubigung erforderlich. Das Bürgeramt nimmt keine Beglaubigungen für Familien-, Erb-, Grundbuch-, Vereins- und Handelsregistersachen vor; hierfür sind spezifische Ämter oder Notare zuständig.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beglaubigung
Für die Beglaubigung benötigen Sie in der Regel das Originaldokument (oder eine Kopie, falls eine Abschrift beglaubigt werden soll), Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls Nachweise für eine Gebührenbefreiung. Es ist ratsam, sich vorab beim Bürgeramt zu erkundigen, welche spezifischen Dokumente für Ihren Fall erforderlich sind. Beachten Sie, dass Unterschriften nur beglaubigt werden, wenn das Dokument für eine deutsche Behörde bestimmt ist oder eine Stelle dies rechtlich erfordert. Die Unterschrift muss zudem in Anwesenheit des zuständigen Mitarbeiters geleistet werden.
Terminvereinbarung im Dienstleistungszentrum Bonn
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine Terminvereinbarung im Dienstleistungszentrum Bonn erforderlich. Termine können Sie in der Regel online vereinbaren. Es besteht auch die Möglichkeit, frühmorgens tagesaktuelle Termine zu erhalten. Planen Sie Ihren Besuch sorgfältig und bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit, um den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten. Weitere Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Bonn.
Gebühren und Zahlungsmöglichkeiten
Für die Beglaubigung von Dokumenten fallen Gebühren an. Die Kosten variieren je nach Art des Dokuments und dem Umfang der Beglaubigung. So fallen beispielsweise für die Beglaubigung einer Abschrift pro Seite 3 Euro an. Wenn Sie vor Ort eine Kopie erstellen müssen, fallen zusätzlich 0,50 € pro Seite/Kopie an. Die Gebühren können in bar, per EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay oder Google Pay bezahlt werden. Informationen zu den genauen Gebühren finden Sie auf der Website der Stadt Bonn.
Gebührenbefreiungen: Wer profitiert?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von den Gebühren für die Beglaubigung befreit werden. Dies gilt beispielsweise für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB), Inhaber des Bonn-Ausweises sowie Empfänger von deutscher Rente oder Leistungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Um eine Gebührenbefreiung zu erhalten, müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, welche Dokumente Sie benötigen, um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können.
AStA Bonn: Beglaubigungen – Was Studierende wissen müssen
Der AStA Bonn war in der Vergangenheit eine beliebte Anlaufstelle für Studierende, die eine schnelle und unkomplizierte Beglaubigung benötigten. Doch die Zeiten haben sich geändert. Es ist wichtig zu wissen, welche Leistungen der AStA aktuell anbietet und welche Einschränkungen es gibt. So vermeiden Sie Enttäuschungen und finden die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.
Beglaubigungen durch den AStA: Ein Blick zurück
Früher bot der AStA der Universität Bonn Beglaubigungen als Service für Studierende an. Allerdings ist dieses Angebot aufgrund von rechtlichen Fragestellungen und internen Regelungen eingestellt worden. Ein Facebook-Post des AStA verweist auf die offizielle Seite der Stadt Bonn für Informationen zu aktuellen Beglaubigungsangeboten. Es ist ratsam, sich vorab zu informieren, ob der AStA aktuell Beglaubigungen durchführt, bevor Sie dort vorsprechen.
Aktuelle Regelungen und Einschränkungen beim AStA
Die Geschäftsordnung (GO) des AStA regelt die Verwendung des AStA-Siegels und die damit verbundenen Befugnisse. Die Rechtsaufsicht obliegt der AStA-Vorsitzenden. Der hauptamtliche Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin ist primär für die Siegelverwendung verantwortlich und kann diese Aufgabe per Ermächtigungsformular delegieren. Wichtig ist, dass delegierte Mitarbeiter in der korrekten Siegelverwendung geschult sein müssen. Für Beglaubigungen gemäß § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW ist eine spezielle Schulung erforderlich, einschließlich der Kenntnis der Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung des AStA bietet detaillierte Informationen zu den aktuellen Bestimmungen.
Kostenlose Beglaubigungen: Ein Service mit Haken
Grundsätzlich sind Beglaubigungen durch den AStA kostenlos. Allerdings trägt der Dokumenteninhaber die Kosten für die Kopien. Zudem gibt es Einschränkungen bei der Beglaubigung ausländischer Dokumente. Diese müssen in der Regel von einer deutschen oder der heimatlichen diplomatischen Vertretung authentifiziert sein, gemäß der Ausländerzulassungsordnung. Jede Seite mehrseitiger Kopien muss gesiegelt werden. Der Beglaubigungsstempel muss vollständig ausgefüllt sein, es sei denn, das Originaldokument wurde von einer Behörde ausgestellt. Beachten Sie diese Einschränkungen, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.
Geburtsurkunden, Zeugnisse, Übersetzungen: Spezialfälle bei Beglaubigungen
Nicht alle Dokumente sind gleich, und einige erfordern besondere Aufmerksamkeit bei der Beglaubigung. Ob es sich um Geburtsurkunden, Zeugnisse der Universität Bonn oder Übersetzungen handelt, es ist wichtig zu wissen, welche spezifischen Regeln und Zuständigkeiten gelten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente korrekt beglaubigt werden und rechtssicher sind.
Beglaubigung von Geburtsurkunden: Wo Sie sich hinwenden müssen
Bei der Beglaubigung von Geburtsurkunden ist zu unterscheiden, ob es sich um deutsche oder ausländische Urkunden handelt. Deutsche Geburtsurkunden werden in der Regel vom Standesamt beglaubigt, das die Urkunde ausgestellt hat. Ausländische Geburtsurkunden können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls beglaubigt werden, beispielsweise wenn sie mehrsprachig sind und für deutsche Behörden bestimmt sind. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen, insbesondere bei Urkunden in nicht-lateinischer Schrift.
Ausländische Geburtsurkunden: Was Sie beachten sollten
Wenn Sie eine ausländische Geburtsurkunde beglaubigen lassen möchten, die nicht in lateinischer Schrift verfasst ist (z.B. kyrillisch, japanisch oder chinesisch), benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen gerichtlich zugelassenen Übersetzer. Diese Übersetzung muss zusammen mit dem Originaldokument vorgelegt werden. Das Bürgeramt Bonn kann ausländische Geburtsurkunden nur beglaubigen, wenn sie mehrsprachig sind und für deutsche Behörden bestimmt sind. Informieren Sie sich im Vorfeld über die genauen Anforderungen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Zeugnisse und Urkunden der Universität Bonn: Der richtige Ansprechpartner
Für die Beglaubigung von Zeugnissen und Urkunden der Universität Bonn ist das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät zuständig. Hier können Sie Zweitschriften (also Duplikate) von verlorenen oder zerstörten Urkunden und Zeugnissen beantragen. Für die Ausstellung einer Zweitschrift wird eine Gebühr von 20 € pro Dokument erhoben. Beachten Sie, dass das Prüfungsamt keine beglaubigten Kopien für Bewerbungszwecke ausstellt. Diese müssen Sie beim Bürgeramt oder einem Notar beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamts.
Beglaubigung von Übersetzungen: Wer darf es tun?
Nicht jede Übersetzung darf beglaubigt werden. Grundsätzlich dürfen nur vereidigte Übersetzer Übersetzungen beglaubigen. Diese sind gerichtlich zugelassen und bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung. Einfache Übersetzungsagenturen ohne vereidigte Übersetzer dürfen keine Beglaubigungen ausstellen. Achten Sie darauf, einen qualifizierten Übersetzer zu beauftragen, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg bietet ebenfalls Informationen zu Beglaubigungen und Übersetzungen.
Familie, Erbe, Namensänderung: Beglaubigungen für spezielle Lebenslagen
Bestimmte Lebenssituationen erfordern spezielle Arten von Beglaubigungen. Ob es sich um Familien-, Erb-, Grundbuch-, Vereins- und Handelsregistersachen, eidesstattliche Erklärungen oder Namens- und Geschlechtsänderungen handelt, es ist wichtig zu wissen, welche Stellen für die jeweilige Beglaubigung zuständig sind. So stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumente rechtssicher und anerkannt sind.
Beglaubigungen für besondere Rechtsgeschäfte
Für Beglaubigungen im Zusammenhang mit Familien-, Erb-, Grundbuch-, Vereins- und Handelsregistersachen sind in der Regel spezifische Ämter oder Notare zuständig. Das Bürgeramt Bonn ist hierfür nicht der richtige Ansprechpartner. In den meisten Fällen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich, da diese Rechtsgeschäfte besondere Anforderungen an die Form und den Inhalt der Dokumente stellen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Eidesstattliche Erklärungen: Nur beim Notar
Wenn Sie eine eidesstattliche Erklärung beglaubigen lassen müssen, ist ausschließlich ein Notar zuständig. Das Bürgeramt oder der AStA dürfen keine eidesstattlichen Erklärungen beglaubigen. Der Notar berät Sie auch hinsichtlich des Inhalts und der Form der Erklärung. Planen Sie rechtzeitig einen Termin beim Notar, da diese oft stark frequentiert sind.
Namens- und Geschlechtsänderungen: Dokumente neu ausstellen lassen
Im Falle einer Namens- oder Geschlechtsänderung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dokumente neu ausstellen zu lassen. Das Prüfungsamt der Universität Bonn bietet beispielsweise eine kostenlose Neuausstellung von Zeugnissen und Urkunden an, nachdem die Änderung rechtskräftig eingetragen wurde. Hierfür müssen Sie einen formellen Antrag stellen und einen Auszug aus dem Geburtenregister vorlegen. Beachten Sie, dass das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das voraussichtlich ab dem 1. November 2024 gilt, Auswirkungen auf das Verfahren bei Geschlechtsänderungen haben kann. Informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen, um den Prozess reibungslos zu gestalten.
Notare, Botschaften, Konsulate: Ihre Alternativen zum Bürgeramt
Wenn das Bürgeramt oder der AStA nicht die richtige Anlaufstelle für Ihre Beglaubigung sind, gibt es alternative Optionen. Notare, deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland sowie andere öffentliche Stellen mit Dienstsiegel können ebenfalls Beglaubigungen durchführen. Es ist wichtig zu wissen, welche Vorteile diese Alternativen bieten und wann sie die beste Wahl sind.
Notare: Umfassende Dienstleister für Beglaubigungen
Notare sind umfassende Dienstleister für Beglaubigungen. Sie dürfen Dokumente aller Art beglaubigen, unabhängig davon, ob es sich um Originale, Kopien oder Übersetzungen handelt. Auch ausländische Dokumente können von Notaren beglaubigt werden. Der Vorteil eines Notars liegt in seinerUnabhängigkeit undUnparteilichkeit. Er berät Sie umfassend und stellt sicher, dass die Beglaubigung rechtssicher ist. Allerdings sind die Dienstleistungen von Notaren in der Regel kostenpflichtig.
Deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland
Für im Ausland lebende Deutsche sind die deutschen Botschaften und Konsulate eine wichtige Anlaufstelle für Beglaubigungen. Sie können deutsche Dokumente beglaubigen und ausländische Dokumente für den Gebrauch in Deutschland legalisieren. Die Botschaften und Konsulate bieten auch консульские Dienstleistungen an, wie z.B. die Ausstellung von Pässen und Visa. Informieren Sie sich auf der Webseite der zuständigen Botschaft oder des Konsulats über die genauen Anforderungen und Gebühren.
Weitere öffentliche Stellen mit Dienstsiegel
Grundsätzlich können auch andere öffentliche Stellen mit Dienstsiegel Dokumente beglaubigen. Allerdings sind diese Stellen nicht verpflichtet, fremdsprachige Dokumente zu beglaubigen. Wenn Sie also ein fremdsprachiges Dokument beglaubigen lassen möchten, ist es ratsam, sich an einen Notar oder einen vereidigten Übersetzer zu wenden. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg weist darauf hin, dass für amtliche Beglaubigungen immer ein Dienstsiegel im Original und eine Originalunterschrift des Ausstellers erforderlich sind.
Dokumentenchaos vermeiden: Tipps für die erfolgreiche Beglaubigung
Eine Beglaubigung kann schnell zum Hindernis werden, wenn man nicht richtig vorbereitet ist. Umso wichtiger ist es, häufige Fehler zu vermeiden und die notwendigen Schritte zu kennen. Mit unseren Tipps gelingt Ihnen die Beglaubigung Ihrer Dokumente reibungslos und stressfrei.
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
Einer der häufigsten Fehler ist das Einreichen unvollständiger Unterlagen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente im Original oder als Kopie (je nach Anforderung) sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass dabei haben. Ein weiterer Fehler ist das Versäumnis, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Gerade beim Bürgeramt Bonn kann es zu Wartezeiten kommen, wenn Sie ohne Termin vorsprechen. Vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Fremdsprachige Dokumente: Die Übersetzung nicht vergessen
Wenn Sie fremdsprachige Dokumente beglaubigen lassen möchten, benötigen Sie in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer. Das Bürgeramt oder der AStA können fremdsprachige Dokumente in der Regel nicht beglaubigen, es sei denn, sie sind mehrsprachig und für deutsche Behörden bestimmt. Beauftragen Sie daher rechtzeitig einen qualifizierten Übersetzer, um die notwendige Übersetzung erstellen zu lassen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Für weitere Informationen zum Thema Beglaubigungen in Bonn können Sie sich an das Bürgeramt Bonn, einen Notar oder einen vereidigten Übersetzer wenden. Auch die Webseiten der Stadt Bonn und der Universität Bonn bieten nützliche Informationen. Scheuen Sie sich nicht, экспертными Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente korrekt beglaubigt werden.
Amtliche Dokumente einfach beglaubigen: Ihr Fazit für Bonn
Die Beglaubigung von Dokumenten in Bonn kann eine Herausforderung sein, aber mit der richtigen Vorbereitung und den richtigen Informationen ist es durchaus machbar. Dieser Leitfaden hat Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Stellen in Bonn gegeben, die Beglaubigungen anbieten, und Ihnen geholfen, den richtigen Weg für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Beglaubigungen in Bonn: Zuständigkeiten und Möglichkeiten
Es ist wichtig zu wissen, dass das Bürgeramt Bonn eine zentrale Anlaufstelle für Beglaubigungen ist, aber nicht alle Dokumente beglaubigen kann. Der AStA Bonn bietet aktuell keine Beglaubigungen an. Notare sind umfassende Dienstleister für Beglaubigungen und können auch ausländische Dokumente beglaubigen. Für spezielle Fälle, wie z.B. Geburtsurkunden oder Zeugnisse der Universität Bonn, gelten besondere Regeln und Zuständigkeiten.
Die Bedeutung der Beglaubigung im Alltag
Die Beglaubigung von Dokumenten ist im Alltag oft unerlässlich, um die Echtheit von Dokumenten nachzuweisen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Ob es sich um Bewerbungen, Anträge bei Behörden oder Verträge handelt, eine Beglaubigung kann den entscheidenden Unterschied machen. Nehmen Sie sich daher die Zeit, sich über die notwendigen Schritte zu informieren und die Beglaubigung sorgfältig durchzuführen.
Zukünftige Entwicklungen im Bereich der Beglaubigungen
Auch im Bereich der Beglaubigungen schreitet die Digitalisierung voran. In Zukunft könnten Online-Verfahren und digitale Beglaubigungen eine größere Rolle spielen. Es bleibt abzuwarten, welche Entwicklungen sich durchsetzen werden und wie sie den Prozess der Beglaubigung verändern werden.
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Weitere nützliche Links
Die Stadt Bonn bietet auf ihrer Webseite detaillierte Informationen zu den verschiedenen Beglaubigungsarten und den zuständigen Stellen in Bonn.
Das Prüfungsamt der Universität Bonn informiert über die Beantragung von Zweitschriften von Zeugnissen und Urkunden.
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg bietet Informationen zu Beglaubigungen und Übersetzungen.
FAQ
Wo kann ich in Bonn Dokumente beglaubigen lassen?
In Bonn können Sie Dokumente beim Bürgeramt, bei Notaren oder, unter bestimmten Umständen, beim AStA der Universität Bonn beglaubigen lassen. Beachten Sie, dass das Angebot des AStA eingeschränkt sein kann.
Welche Dokumente kann ich beim Bürgeramt Bonn beglaubigen lassen?
Das Bürgeramt Bonn beglaubigt in der Regel Originale, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, sowie Kopien, die für eine deutsche Behörde bestimmt sind. Für andere Fälle ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Was muss ich für eine Beglaubigung beim Bürgeramt mitbringen?
Sie benötigen das Originaldokument (oder eine Kopie), Ihren Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Nachweise für eine Gebührenbefreiung.
Wie vereinbare ich einen Termin beim Dienstleistungszentrum Bonn?
Termine können Sie in der Regel online vereinbaren. Es besteht auch die Möglichkeit, frühmorgens tagesaktuelle Termine zu erhalten.
Was kostet eine Beglaubigung beim Bürgeramt Bonn?
Die Kosten variieren je nach Art des Dokuments und dem Umfang der Beglaubigung. So fallen beispielsweise für die Beglaubigung einer Abschrift pro Seite 3 Euro an. Informationen zu den genauen Gebühren finden Sie auf der Website der Stadt Bonn.
Bietet der AStA Bonn noch Beglaubigungen an?
Der AStA Bonn bot früher Beglaubigungen an, aber dieses Angebot ist möglicherweise eingestellt worden. Informieren Sie sich vorab, ob der AStA aktuell Beglaubigungen durchführt.
Wer darf Übersetzungen beglaubigen?
Grundsätzlich dürfen nur vereidigte Übersetzer Übersetzungen beglaubigen. Diese sind gerichtlich zugelassen und bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung.
Was muss ich bei der Beglaubigung ausländischer Dokumente beachten?
Ausländische Dokumente müssen in der Regel von einer deutschen oder der heimatlichen diplomatischen Vertretung authentifiziert sein. Bei nicht-lateinischer Schrift ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.